Montag, 27. April 2009

Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten

Mit freundlicher Genehmigung des Tierschutzvereins Katzenzuhause e.V. stelle ich nachfolgenden interessanten Artikel über die Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunken hier vor. Der Bericht wurde von Dr. Willa Bohnet, Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30599 Hannover zur Verfügung gestellt.

Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten

Einleitung
Die Frage nach dem "optimalen Zeitpunkt" für die Durchführung der Kastration als Maßnahme zur Empfängnisverhütung entfacht unter Fachleuten immer wieder rege Diskussionen. Dabei geht es um die Frage, ob es günstiger ist, Katzen vor oder nach Erreichen der Geschlechtsreife zu kastrieren. Die Argumente für und gegen die Kastration vor der Geschlechtsreife beziehen sich primär auf die technische Umsetzung und mögliche Folgeschäden. Auch emotionale Einwände und ethische Bedenken spielen eine Rolle. Seit etwa zwei Jahren wird die Thematik durch die, insbesondere in den USA propagierte, Kastration von Katzenwelpen im Absatzalter erweitert. In den USA besteht eine gewaltige Überpopulation von Katzen und Hunden, deren Folge die Euthanasie von durchschnittlich 20 Millionen streunenden Tiere jährlich ist. Daraus resultiert die Beschreitung immer neuer Wege der Empfängnisverhütung.

Begriffsdefinition
Die Kastration ist die chirurgische Entfernung der Keimdrüsen. Geschlechtsspezifisch ist von der "Ovarektomie", also der Entfernung der Eierstöcke beim weiblichen Tier und der "Orchiektomie", der Entfernung der Hoden beim männlichen Tier, zu sprechen. Frühkastration bezeichnet die Kastration bei jungen, geschlechtlich nicht ausgereiften Tieren. Dabei kann es sich um die Kastration im Absetzalter, also mit 8-14 Wochen, oder um die Kastration vor dem Einsetzen der Geschlechtsreife (Pubertät) handeln. Beginn der Pubertät bei der Katze variiert von Tier zu Tier und ist ebenfalls abhängig von der Rasse und vom Geschlecht. Bei der weiblichen Katze beginnt die Pubertät im Alter von 4-21 Monaten, beim Kater im Alter von 6-8 Monaten.

Warum Frühkastration?
In den letzten Jahren steigt ständig die Zahl der streunenden oder verwilderten Katzen. Diese Tiere machen 70% der in Tierheimen eingelieferten Katzen aus. Die geradezu sprichtwörtliche Fruchtbarkeit der Katze wird ihr in der heutigen Zeit zum Verhängnis. Bedenkt man, dass ein Katzenpaar pro Jahr im Druchschnitt drei Welpen bekommen kann, so vergrößert sich die Katzenpopulation innerhalb von 10 Jahren auf ca. 80 Millionen Tiere. In einem großen Katzenbestand können sich Krankheiten leicht und schnell ausbreiten. Um nicht auf amerikanische Verhältnisse hinzusteuern, einer Überbevölkerung von Katzen also wirksam entgegenzuwirken, zeichnet sich die Kastration als die Methode zur sicheren und dauerhaften Unfruchtbarmachung aus. Die Kastration, von freilebenden Katzen und nach Möglichkeit auch aller Hauskatzen, stellt derzeit die einzige Möglichkeit dar, das Anwachsen der freilebenden Katzenpopulationen und die damit verbundene Verelendung der Tiere zu verhindern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privathalter, die eine junge Katze aus dem Tierheim aufnehmen, häufig "vergessen", das Tier kastrieren zu lassen. Für die Tierheime ist es daher wichtig, nur kastrierte Katzen weiter zu vermitteln. Freilebene Katzen, die bereits einmal eingefangen wurden, lassen sich nur schwer erneut einfangen. Aus diesem Grunde ist es bei diesen Tieren notwendig sie bereits in jungem Alter zu kastrieren. Vor diesem Hintergrund kann die Kastration als aktive Maßnahme des Tierschutzes angesehen werden.

Effekte der Frühkastration auf die körperliche Entwicklung
Effekte der Kastration von Welpen im Absetzalter wurden bisher nur bis zu einem Lebensalter von 24 Monaten durch Studien überprüft. Welche Folgen diese Form der Frühkastration im weiteren Leben hat, ist bisher nicht hinreichend bekannt. Die Narkose und der chirurgische Eingriff an sich stellen für Welpen kein erhöhtes Risiko dar. Folge der Frühkastration ist, dass sich die Wachstumsfugen der Knochen später als normal schließen, die Tiere werden infolgedessen größer. Kastrationsbedingt ist die Stoffwechselaktivität verringert, so dass es zu einer nachweislich erhöhten Zunahme des Körperfetts und damit des Körpergewichts kommt (ca. 1kg). Unabhängig vom Zeitpunkt der Frühkastration fällt eine Verringerung der Agressivität untereinander und eine vermehrte Anschmiegsamkeit gegenüber den betreuenden Personen auf. Mit sieben Wochen oder sieben Monaten kastrierte Kater weisen im Alter von 22 Monaten ähnliche Harnröhrendurchmesser auf wie nicht kastrierte Kater. Dieser Punkt ist wichtig im Hinblick auf Harngriesbildung bei Katern. Während sich bei nichtkastrierten Katern im Alter von 22 Monaten der Penis vollständig aus dem Präputium (Vorhaut) vorlagern lässt, ist dies nur bei 60% der mit sieben Monaten und bei keinem der mit sieben Wochen kastrierten Tieren möglich. Langfristige Effekte dieser Entwicklungsstörung sind noch nicht abzusehen. Dasselbe gilt für den Harnröhrendurchmesser weiblicher Katzen, der im Alter von 22 Monaten nach Kastration im Welpenalter deutlich geringer ist als bei nicht kastrierten Tieren. Unerwünschte Folgen der Kastration, auch im späteren Lebensalter, sind insbesondere bei langhaarigen Rassen qualitative Fellveränderungen ("Welpenfell"). Zusammenfassend sind diese Ergebnisse dahingehend zu beurteilen, dass soweit bisher bekannt ist, die Frühkastration von Katzen keine unmittelbaren Schäden verursacht, aber das Erscheinungsbild, das Verhalten und möglicherweise auch einzelne Organfunktionen im Erwachsenenalter von denen geschlechtlich intakter Tiere abweichen.

Fazit:
Nach Abwägung aller Faktoren lässt sich sagen, dass die Frühkastration nach dem heutigen Kenntnisstand eine vertretbare Maßnahme ist, um der Zunahme von verwilderten Katzen und den daraus für die Tiere entstehenden Schmerzen, Leiden und Schäden entgegen zuwirken.

Freitag, 24. April 2009

Petition: Katzenschutzverordnung

Heute möchte ich auf eine Petition von Tierschützern aufmerksam machen, die eine Katzenschutzverordnung für ganz Deutschland fordert. Sie wurde von der Katzenhilfe-Westerwald e. V. ins Leben gerufen. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Aktion mit Ihrer Unterschrift! Den Link zur Petition mit allen wichtigen Informationen, Neuigkeiten und Hintergründe finden Sie hier: www.ksvo.de.vu/. Dort sind die ersten Gedankensätze folgendermaßen aufgeführt:

Kennzeichnungsverpflichtung für alle Katzen/Heimtiere 

Registrierungsverpflichtung aller Katzen/Heimtiere bei Tasso (ehrenamtlich) 

Kastrationsverpflichtung für alle Freigängerkatzen (kostenfreie Überwachung punktuell [Brennpunkte] durch Tierschutz, ehrenamtlich) 

Gesetzeskonformer Umgang mit Fundtieren und herrenloser Tiere (ethisch unvertretbar, Unterscheidung am Tier ohnehin nicht möglich) 

Einführung von Abgaben zugunsten der Katzenschutzvereine bei Problemhaushalten (Kastrationsunwillige, etc.) 

Verbot von Fundunterschlagungen seitens der Kommunen und verantwortlichen Behörden/vertragliche Tierheime 

Reduktion von Verkehrsunfällen durch unkontrollierte Überpopulationen 

Mindesthaltebedingungen für Hauskatzen klar verfassen 

Rückenstärkung der Tierschützer von Seiten der Behörden 

Zusammenarbeit zwischen Behörden und Tierschutz zum Wohl der Tiere 

Pressearbeit von Seiten der Kommunen/des Landes, um der Öffentlichkeitsarbeit der Tierschützer Nachdruck zu verleihen 

Gemeinsame Wege finden zur Durchführung des Staatszieles Tierschutz für Heimtiere 

Das Tierschutzgesetz bedarf einer Überarbeitung, damit Tierschutz praktikabel werden kann 

EU Übereinkommen zum Schutz der Haustiere auch in Deutschland anwenden 

Anwendungen der Tierschutzberichte durchsetzen, anstatt ständig das Rad neu erfinden zu lassen 

Eindämmung von privater Tiervermittlung durch Auflagen wie Anmelde- und Kennzeichnungspflichten (gewerbsmäßiges Züchten, privates Züchten), Rücknahmepflichten der produzierten Tiere durch den privaten oder gewerblichen Züchter 

Eindämmung von Auslandstierhandel mit unkastrierten Haustieren, keine Problemverschiebung mit Überstrapazierung der inländischen Tierheime 

Einfuhrverbot für unkastrierte Haustiere ohne Kennzeichnung 

Abwehr von Gefahren durch unkontrollierte Überpopulationen 

Schulungen/Fachvorträge für Tierärzte zum Thema Frühkastration/Kennzeichnung/Registrierung. Aktion Tier - Menschen für Tiere e.V. praktiziert die Frühkastration, das Tierärzteteam wäre bestimmt dafür offen, in Rheinland-Pfalz, gar auf Bundesebene Tierärzte zu schulen und an die Thematik der Frühkastration heranzuführen.

Propaganda auf Bundes- und Landesebene in Zusammenarbeit mit den Tierärztekammern für die Frühkastration bei Katzen.

Samstag, 18. April 2009

Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen

In Österreich ist es seit dem 01.01.2005 im Tierschutzgesetz verankert, dass Freilaufkatzen verpflichtend kastriert werden müssen! In dieser Hinsicht sind die Österreicher den Deutschen einen Schritt voraus. Die Stadt Paderborn ist jedoch vorbildlicher Vorreiter in Deutschland und hat am 22.09.2008 beschlossen die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen einzuführen. Es bleibt zu hoffen, dass bald alle Städte und Kommunen diesem Beispiel folgen werden und somit die Kastrationspflicht für Katzen in ganz Deutschland gilt.

Hier ist ein Videobericht zur Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Paderborn

Zu diesem Thema wurde im WDR am 05.10.2008 berichtet. Dazu nachfolgend ein ausführlicher Artikel:

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Katzen, so scheu sie auch sein mögen, sind keine Wildtiere sondern Haustiere, die auf den Menschen angewiesen sind. Anders als bei Wildtieren reguliert sich die Population bei herrenlosen Katzen nicht auf natürliche Weise. Mit einem halben Jahr ist die Katze geschlechtsreif, zweimal im Jahr bringt sie durchschnittlich vier bis sechs Junge zur Welt, es sind aber auch drei Würfe pro Jahr mit je sechs bis acht Jungen möglich. Der Deutsche Tierschutzbund rechnet vor: „Angenommen, dass eine Kätzin wenigstens zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt, jeweils nur drei Junge pro Wurf überleben, und die Katzen sich jeweils fremde Partner suchen, ergibt dies rechnerisch nach einem Zeitraum von zehn Jahren die stattliche Anzahl von mehr als 240 Millionen Nachkommen.“

Seit Jahren fordern Katzenschutzvereine den Bundesgesetzgeber vergeblich dazu auf, eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vorzuschreiben, wie sie in Österreich eingeführt wurde. Der Bund wäre zuständig, weil er über die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu wachen hat. Herrenlose Katzen führen ein elendes Leben, Katzenschnupfen und andere Seuchen hinterlassen bei den Tieren oft bleibende Schäden, zum Beispiel Atemnot oder Blindheit.

Unmittelbar finanziell betroffen sind die Kommunen, denn sie kofinanzieren in der Regel die Tierheime, die im Auftrag der Städte Fundkatzen aufnehmen und erheblich erkrankte Katzen versorgen müssen. Oft ist nicht klar, ob eine Katze einen Besitzer hat oder nicht. Um Kosten zu sparen, versuchen die Kommunen, Fundkatzen zu herrenlosen Tieren umzudeklarieren. Es gibt auch Berichte von Findern, die von Tierheimen mit dem Argument abgewiesen wurden, sie hätten die Katzen gefüttert und seien daher Eigentümer geworden. Immer wieder verhängen Tierheime Aufnahmestopps für Katzen, weil sie die Tiere nicht mehr versorgen und vermitteln können.

Initialzündung in Paderborn

Das Paderborner Tierheim verhängte in den vergangenen zwei Jahren dreimal einen Aufnahmestopp für Katzen. Gabriele Votsmeier vom Trägerverein „Tiere in Not“: „Wir konnten nicht mal mehr eine kleine Fundkatze unterbringen, weil jeglicher Platz, der mit Katzen belegt werden konnte, belegt war. Die Finder standen mit den Tieren vor der Tür und man wusste nicht mehr wohin, außer sie wieder laufen zu lassen. Oft haben uns die Leute die Katzen über den Zaun geworfen oder im Karton vor dem Tor abgestellt.“

Aus dem sozialen Dienst der Stadt und von Katzenschutzvereinen kam immer häufiger die Rückmeldung, dass Katzenhalter nicht in der Lage oder willens waren, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Doch den Nachwuchs konnten sie dann nicht versorgen. Brigitta Brockmann vom Bund für Tier- und Naturschutz Ostwestfalen: „Selbst kostenlose Kastrationen waren oft nicht erwünscht. War der Nachwuchs dann da, sollten wir uns darum kümmern.“ Dazu kamen Beschwerden von Bürgern über eine Katzeninvasion in ihrem Garten oder Würfe herrenloser Tiere auf ihrem Grundstück.

Eine große Rolle spielte auch das gut dokumentierte Engagement von „Aktion Tier“ im Kreis Paderborn. Dieser Verein hat die „Aktion Kitty“ ins Leben gerufen, die sich bundesweit um Straßenkatzen kümmert. Erwachsene Katzen, die nicht mehr an ein Zusammenleben mit Menschen zu gewöhnen sind, werden kastriert und an Futterstellen weiterversorgt, der Nachwuchs wird eingefangen, kastriert und vermittelt. Susan Smith von Aktion Tier: „Im vergangen Jahr haben wir im Kreis Paderborn 592 Katzen kastrieren und tierärztlich versorgen lassen. Wir hatten Tierarztkosten von 50.000 Euro, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Katzen meist sehr krank zu uns kommen.“ Weil sie das Problem erkannt haben, zahlten einige Gemeinden im Kreis Paderborn dem Verein sogar Zuschüsse zu den Kastrationskosten.

Eingriff ins Privatrecht gerechtfertigt

Anders als viele Amtstierärzte ignorierte Dr. Ralf Lang, der für Tierschutz zuständige Veterinär des Kreises Paderborn, das Problem nicht und überzeugte die Bedenkenträger davon, dass ein Eingriff in das Privatrecht von Katzenhaltern gerechtfertigt ist. Dr. Ralf Lang: „Die Katze ist das einzige Haustier, von dem viele Halter glauben, sie müssten sich nicht um die Nachkommen sorgen. Stellen sie sich vor, ich würde meinen Hund zweimal im Jahr werfen lassen und sagen, ‚das ist aber nicht mein Problem, was da hinten rauskommt’. Es kann nicht angehen, dass zum einen immer mehr Katzenelend produziert wird, das wir tierschutzrechtlich nicht haben wollen, und dass zum Anderen, wenn der Nachwuchs aufgegriffen und ins Tierheim gebracht wird, der Steuerzahler dafür aufkommen soll.“

Schließlich schlug die SPD-Abgeordnete Kornelia Welz dem Rat vor, eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Trotz absoluter CDU-Mehrheit wurde die entsprechende Verordnung am 22. September 2008 einstimmig erlassen. Seitdem gilt in Paderborn die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten. Auf Antrag ausgenommen sind Katzenzüchter und Landwirte. Eine pauschale Ausnahmegenehmigung für Bauern, wie sie in Österreich gilt, wird es in Paderborn aber nicht geben. Dr. Ralf Lang: „Ein oder zwei unkastrierte Katzen sind tolerierbar, wenn der Landwirt glaubhaft darlegen kann, dass er sich um deren Nachwuchs kümmert und den nicht ausdünnt. Das klassische Argument, man müsse mindestens zehn Tiere haben, weil nur zwei Junge das erste Jahr überleben, kann nicht gelten.“

Auch Menschen, die wildlebende Katzen füttern, müssen laut Verordnung für die Kastration Sorge tragen. Brigitta Brockmann hofft, dass es deshalb nicht zu Missverständnissen kommt: „Wir sind auf Menschen angewiesen, die Katzen versorgen, sonst können wir die Tiere nicht einfangen. Es darf aber nicht wie in der Vergangenheit sein, dass die Katzen aus Mitleid gefüttert werden und niemand daran denkt, dass sie sich auch vermehren. Die Leute sollen sich rechtzeitig bei den Tierschutzvereinen melden, damit wir tätig werden können.“
Der Anfang einer Lösung

Allen Beteiligten war und ist klar, dass die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen nur der Anfang einer Lösung des Problems ist. Das häufig vorgebrachte Argument, die Kastrationspflicht könne nicht kontrolliert werden und eine derartige Verordnung sei daher sinnlos, lässt Dr. Ralf Lang nicht gelten: „Keine Rechtsvorschrift kann man hundertprozentig kontrollieren, Mord ist auch verboten, trotzdem wird gemordet, platt gesagt. Die Verordnung gibt uns die Möglichkeit dort einzugreifen, wo eine Überpopulation droht. Ich gehe aber primär davon aus, dass die meisten Tierhalter eine rechtliche Vorgabe verstehen und ihr auch nachkommen.“

Wie alle Menschen, die sich in Paderborn um verelendete Katzen kümmern, ist Brigitta Brockmann froh, endlich Rückendeckung zu haben: „Bislang mussten wir auf Knien bitten, dass wir kostenlos kastrieren dürfen, manche haben sich darauf eingelassen, andere haben uns vom Grundstück gejagt. Jetzt können wir notfalls mit Druck arbeiten. Spätestens dann, wenn es zu viele sind, wenn die Katzen mager, verschnupft oder verwurmt sind, dann können wir die Leute auf dieser Verordnung festnageln.“

Katzenhaltern, die belegen können, dass sie eine Kastration beim Tierarzt zum regulären Preis – ab 50 Euro für einen Kater, ab 90 Euro für eine weibliche Katze – nicht bezahlen können, wollen Tierschutzvereine wie „Aktion Tier/Aktion Kitty“ einen Zuschuss gewähren. Auch die Paderborner Tierärzte zeigen sich kulant. In den sechs Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung wollen sie von Paragraf 4 der tierärztlichen Gebührenordnung Gebrauch machen, der es ihnen in Ausnahmefällen erlaubt, den regulären Preis zu unterschreiten.

Dienstag, 14. April 2009

Kastrieren, um dem Leiden ein Ende zu bereiten

Bei PETA gelesen:

Stand: Januar 2008

Viele Leute erfreuen sich an dem Zusammenleben mit Hund oder Katze, die bereits vor etwa 5000-10.000 Jahren zu tierischen Mitbewohnern wurden. Über die Jahre haben Menschen die Entwicklung durch Zucht dahingehend manipuliert, dass bestimmte körperliche Eigenschaften hervorgehoben wurden, wodurch die verschiedenen Hunde- und Katzenrassen entstanden, die wir heute kennen. Durch das Domestizieren wurden die Tiere jedoch aus dem Ökosystem herausgenommen, und ihre Fortpflanzung wird nun nicht mehr länger auf natürliche Weise durch Raubtiere oder den Lebensraum reguliert. Daraus resultiert eine Übervölkerung, die ein weiträumiges Kastrieren erforderlich macht. 


Der tragische Kreislauf

In deutschen Haushalten leben ca. 7 Millionen Katzen und 5,5 Millionen Hunde. Zu viele bekommen Nachwuchs, weil die Leute, denen sie gehören, ihrem Hund oder ihrer Katze die "Erfahrung" gönnen, einmal Junge zu bekommen, oder weil sie wollen, dass ihre Kinder einmal Augenzeuge des "Wunders des Lebens" werden. 

Was auch immer der Grund für den Nachwuchs sein mag, das Angebot an Katzen und Hunden übersteigt bei weitem die Nachfrage. Ungewollte Tiere werden dann oft als Plage empfunden und auch so behandelt. Ertränkte Kätzchen und ausgesetzte Hunde sind an der Tagesordnung. So ergaben Recherchen, dass mehr als 70.000 Katzen jährlich ertränkt, erschlagen oder zu Tode gequält werden. Manche Leute setzen ihre Tiere in ländlicher Gegend aus, weil sie hoffen, dass sich dort jemand ihrer annimmt oder die Tiere sich selbst versorgen können. Aber oft werden diese Tiere grausam behandelt, müssen hungern und frieren, leiden an Krankheiten, werden überfahren oder für Versuchslabors eingefangen, oder sie vermehren sich weiter unkontrolliert. Allein 250.000 Tiere werden pro Jahr in Deutschland in Wald und Feld abgeschossen. Ebenso viele fallen dem Straßenverkehr zum Opfer. 

Selbst wenn der eine oder andere für seinen Wurf Katzen oder Hunde ein Zuhause finden mag, so geht doch der Übervölkerungskreislauf weiter, wenn auch diese Tiere wiederum Nachwuchs bekommen. Nimmt man z.B. an, ein Katzenpaar bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs und jeweils 3 Kätzchen pro Wurf überleben, dann ergibt dies nach 10 Jahren über 80 Millionen Kätzchen! Die Plätze, die von gezüchteten Tieren eingenommen werden, hätten einem der bereits geborenen, herrenlosen Tiere ein Zuhause gegeben. Die Tierheime in Deutschland platzen aus allen Nähten und nicht Wenige befürchten, dass wir bald Verhältnisse wie in den USA bekommen. So bekommen Tierheime in den USA z.B. jährlich ca. 27 Millionen Tiere. Diejenigen, die nicht binnen einer Woche vermittelt werden können, - ca. 17 Millionen von ihnen - werden entweder durch eine Injektion oder mittels unwünschenswerter Methoden wie Kohlenmonoxyd oder Unterdruckkammer getötet. (1) In vielen Gebieten ist es gestattet, Tiere an Tierversuchslabors zu verschenken oder zu verkaufen, wo ihnen ein langer Leidensweg bevorsteht. 

Ein Minimum an Prävention 

Kastrieren hilft, die Welle der Übervölkerung einzudämmen. Es macht Tiere nicht dick und faul, schadet ihrer Gesundheit nicht und ändert auch nicht ihre Persönlichkeit, wie mancher fälschlicherweise annimmt. Kastration vermindert nicht nur den Stress und das Unbehagen, dem weibliche Tiere während ihrer Hitze ausgesetzt sind, sondern verhindert auch noch die Entstehung von Gebärmutterkrebs und reduziert in großem Maße die Chancen für Krebs am Gesäuge. Kastrieren verringert bei männlichen Tieren den Drang, herumzustreuen oder Kämpfe auszufechten; es trägt auch zur Verhinderung von Hodenkrebs bei. (2) 

Weibliche Hunde und Katzen sollten etwa im Alter von sechs Monaten kastriert werden. Männliche Tiere sollten etwa im Alter von sechs bis neun Monaten kastriert werden. Allerdings kann das Kastrieren, unbedenklich in fast jedem Erwachsenenalter durchgeführt werden. Manche Tierheime kastrieren schon früher, was für die Tiere unter Umständen weniger Stress bedeutet. (3) Nach den Operationen brauchen die Tiere nur eine paar Tage, um sich wieder vollständig zu erholen. 

PETA wünscht sich eine Verordnung, die das Kastrieren von Hunden und Katzen verpflichtend für jeden Tierbesitzer macht, es sei denn, ein Tierarzt hat festgestellt, dass der chirurgische Eingriff die Gesundheit des Tieres gefährden würde. Bis dorthin appellieren wir an die Vernunft und das Gewissen jedes Tierbesitzers, sich durch Kastration seines Tieres am Tierschutz zu beteiligen. In Österreich verlangt das Bundestierschutzgesetz übrigens bereits seit 2005, dass freilaufende Katzen kastriert werden müssen. 

(1) Carol Moulton, "Animal Shelters: Changing Roles," The Animals' Agenda, May 1988, pp 14-15. 
(2) "The Facts About Spaying and Neutering," Alexandria Animal Shelter, Alexandria, Va. 
(3) Kim Bartlett, "Early Neutering Begun by Some Shelters," The Animals' Agenda, May 1988, p. 21.