Samstag, 21. November 2009

Howdy ist wieder da


Nachdem der Bunker nun endlich abgerissen ist und Ruhe eingekehrt ist, wurde Howdy gestern wieder auf der Wiese angrenzend an meiner Terrasse gesichtet. Er sieht gut aus. Entweder hat er doch ein Zuhause oder er hat eine Futterstelle, wo er regelmäßig versorgt wird.

Offenbar ist meine Terrasse immer noch bzw. schon wieder sein begehrter Schlaf- bzw. Ruheplatz, wie ich heute feststellen konnte. Er ist willkommen!
Edit 20. Januar 2010:
Seit meinem letzten Eintrag war Howdy täglicher Gast auf meiner Terrasse, die ihm offensichtlich guten Wetterschutz bietete. Leider ist er seit dem Daisy-Unwetter (Schnee-Chaos) vor ca. 2 Wochen nicht mehr auf meiner Terrasse, die nicht mehr genug Schutz vor den Schneewehungen bieten konnte, gesehen worden. Ich hoffe, er hat einen anderen besseren Unterschlupf finden können.

Donnerstag, 16. Juli 2009

Howdy-Update

Seitdem die Abrissarbeiten an dem Bunker in der Goethestrasse (bei mir um die Ecke) Anfang Juli in Angriff genommen wurden, ist Howdy verschwunden. Möglicherweise hatte er dort im Gestrüpp seinen Unterschlupf und ist jetzt durch die Arbeiten vertrieben worden. Auch bei heftigem Regen und Gewitter lässt er sich - wie es sonst seine Gewohnheit war - nicht mehr auf meiner Terrasse blicken. Ich hoffe, er hat einen neuen sicheren Platz finden können, und dass es ihm gut geht. Ich werde auf jeden Fall nach ihm Ausschau halten.

Samstag, 20. Juni 2009

Moggy-Update

Vorgeschichte = HIER


Moggy (2 Jahre)
Hier fühle ich mich wohl!


Die Alteingesessenen:



Gismo - der Souveräne (15 Jahre)



Maxi - der Gemütliche (4 Jahre)



Maja - die Kletterkünstlerin (5 Jahre)



Dascha - das Prinzesschen (3 Jahre)

Update

Der Neue hat jetzt einen Namen. Ich war’s so satt ihn immer nur mit einem "Hallo" zu begrüßen und spreche ihn nun mit „Howdy“ an (amerikanisch-umgangssprachlich für Hallo). So heißt er jetzt.
Er kommt immer noch täglich vorbei. Die Nächte verbringt er wohl in seiner Lieblings-Katzenhöhle, morgens sehe ich ihn dann um ca. 8:30 Uhr verschwinden. Spätnachmittags ist er dann wieder da, bei Regen auch manchmal zwischendurch. Ich habe einige Male beobachten können, dass er das angebotene Trockenfutter frisst, obwohl er es auch öfters stehenlässt. Wird er doch anderswo mit Nahrung versorgt?


Eine Annäherung ist bis jetzt noch nicht möglich gewesen, da er tagsüber selten da ist.
Heute Mittag stellte ich eine Flasche Wein und ein Weinglas draußen auf den Tisch, da ich draußen auf Terrasse essen wollte.  Als ich mit dem Teller wieder raus kam, sah ich, dass Howdy aus "seiner" Höhle herausgekommen war und die Weinflasche beäugte ...


... und sich ihr langsam näherte, um zu begutachten, ob ich etwas Essbares dahin gestellt hätte. Offenbar verbindet er in der Zwischenzeit mein Erscheinen mit Futter.



Diesmal war’s aber wohl nichts Gescheites, und er wandte sich ab, ...



... um mein weiteres Tun versteckt zu beobachteten.

Donnerstag, 11. Juni 2009

Ein obdachloser Kater auf meiner Terrasse ...

... nach einigen Monaten Abwesenheit:




Die Aufnahmen sind von heute. Vor ein paar Monaten entdeckte ich den oben abgebildeten Kater schutzsuchend auf meiner überdachten Terrasse. Er ruhte über einige Wochen täglich in einer der Katzenhöhlen, die für meine eigenen Katzen dort aufgestellt sind.
Hier konnte ich ihn im Februar 2009 von meinem Badezimmerfenster aus aufnehmen:


Auch im Februar 2009 - Hier befindet er sich auf dem Hof vor dem Haus und schaut mich durchs Fenster an während ich ihn fotografiere:


Ein paar Wochen später (März 2009) gelang mir eine Aufnahme (auch durchs Fenster) auf meiner Terrasse während er fraß:


Bei meinem Erscheinen jedoch huschte er jedes Mal davon. Ich wusste nicht, ob er zu einem Haushalt in der Nachbarschaft gehörte, oder ob er auf sich allein gestellt war. Nachdem ich den Fund ordnungsgemäß angezeigt hatte, verschwand er mehrere Wochen, bis er vor einigen Tagen unvermittelt hier wieder auftauchte und erneut Zuflucht auf meiner Terrasse suchte. Er ist relativ scheu und ergreift die Flucht, wenn ich ihm zu Nahe komme. Ich konnte dieses Mal jedoch endlich feststellen, dass er ein potenter Kater ist (das Geschlecht konnte ich vorher nicht ermitteln), was sein Verschwinden für mehrere Wochen u. U. erklärt, denn seit März ungefähr sind alle unkastrierten Katzendamen in der Umgebung rollig geworden und Kater ist deswegen womöglich auf Wanderschaft gewesen. Jetzt, wo die Katzenmütter mittlerweile ihre Jungen geworfen haben und aufziehen, ist offenbar etwas Ruhe für unseren Katerfreund eingekehrt, und so ist er wieder da und sucht Schutz vor dem Regenwetter.
Die Aufnahmen täuschen, denn er sieht in Wirklichkeit recht abgemagert aus, im Gegensatz zu vor ein paar Monaten. Ich weiß nicht wie und wo er sich ernährt. Da ich als Tierfreundin seine offensichtliche Obdachlosigkeit und Abgemagertheit nicht ignorieren kann, biete ich ihm Futter an. Das Unterfangen ist allerdings nicht einfach, da meine eigenen Katzen, die mittels Katzenklappe ständigen Zugang nach draußen haben, ihm das Futter streitig machen, und er traut sich nicht richtig an den Teller heran.

Moggy legt die Ohren an und macht dem Neuen seinen Platz streitig ...
... mit Erfolg
Ich werde also sehr geduldig versuchen müssen, sein Vertrauen zu gewinnen, damit ich in seiner unmittelbaren Nähe das Futter hinstellen und ihn hoffentlich irgendwann einmal anfassen kann. Meine Erfahrung in einer ähnlichen Situation habe ich HIER geschildert. Vielleicht erkennt ihn ein zufälliger Leser und weiß, ob er ein Zuhause hat. Fundort: Am Höfchen, Wülfrath. Meine Email-Adresse: gwyneth.macniven@gmx.de
Wichtig ist, dass er tierärztlich untersucht und kastriert wird, und dafür müsste ich ihn einfangen. Wie ich das anstelle, weiß ich noch nicht. Ich hoffe, dass er mit der Zeit genug Zutrauen zu mir fasst und er sich problemlos anfassen und in einen normalen Katzentransportkäfig setzen lässt. Da ich bereits mehrere Katzen halte, kann ich ihn aus Platzgründen nicht in meiner Wohnung aufnehmen, und deshalb müsste ich ihn ins Tierheim bringen, wo er versorgt und hoffentlich weiter vermittelt werden kann.

Samstag, 23. Mai 2009

Umgang mit Fundtieren

Angeregt durch eigene Erfahrung mit einer kürzlich zugelaufenen Katze stellte ich Recherchen bezüglich des Umgangs mit Fundtieren an.

Bedauerlicherweise ist auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen keine Information zum Umgang mit Fundtieren zu finden, im Gegensatz zur Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, wo vorbildlich darüber Auskunft erteilt wird:

Umgang mit Fundtieren

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.

Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten. Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.

Literatur/Informationen:
§ 90 a BGB
§§ 965 ff. BGB

....

Die entsprechenden Gesetze, worauf verwiesen wird, findet man hier § 90a = http://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html und hier § 965 = http://dejure.org/gesetze/BGB/965.html.


Meine Recherchen ergaben ebenfalls, dass das Thema Fundtiere Gegenstand eines MDR-Fernsehberichtes war, den man hier nachlesen kann.

In Wülfrath wendet sich der Finder hoffnungsvoll an das Ordnungsamt bzw. an den Tierschutzverein. Leider erhielt ich auf schriftliche Anfrage bei der örtlichen Behörde und dem Tierschutzverein keinerlei Auskunft darüber, wie in der Praxis in Wülfrath mit Fundtieren umgegangen wird.

Montag, 27. April 2009

Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten

Mit freundlicher Genehmigung des Tierschutzvereins Katzenzuhause e.V. stelle ich nachfolgenden interessanten Artikel über die Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunken hier vor. Der Bericht wurde von Dr. Willa Bohnet, Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30599 Hannover zur Verfügung gestellt.

Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten

Einleitung
Die Frage nach dem "optimalen Zeitpunkt" für die Durchführung der Kastration als Maßnahme zur Empfängnisverhütung entfacht unter Fachleuten immer wieder rege Diskussionen. Dabei geht es um die Frage, ob es günstiger ist, Katzen vor oder nach Erreichen der Geschlechtsreife zu kastrieren. Die Argumente für und gegen die Kastration vor der Geschlechtsreife beziehen sich primär auf die technische Umsetzung und mögliche Folgeschäden. Auch emotionale Einwände und ethische Bedenken spielen eine Rolle. Seit etwa zwei Jahren wird die Thematik durch die, insbesondere in den USA propagierte, Kastration von Katzenwelpen im Absatzalter erweitert. In den USA besteht eine gewaltige Überpopulation von Katzen und Hunden, deren Folge die Euthanasie von durchschnittlich 20 Millionen streunenden Tiere jährlich ist. Daraus resultiert die Beschreitung immer neuer Wege der Empfängnisverhütung.

Begriffsdefinition
Die Kastration ist die chirurgische Entfernung der Keimdrüsen. Geschlechtsspezifisch ist von der "Ovarektomie", also der Entfernung der Eierstöcke beim weiblichen Tier und der "Orchiektomie", der Entfernung der Hoden beim männlichen Tier, zu sprechen. Frühkastration bezeichnet die Kastration bei jungen, geschlechtlich nicht ausgereiften Tieren. Dabei kann es sich um die Kastration im Absetzalter, also mit 8-14 Wochen, oder um die Kastration vor dem Einsetzen der Geschlechtsreife (Pubertät) handeln. Beginn der Pubertät bei der Katze variiert von Tier zu Tier und ist ebenfalls abhängig von der Rasse und vom Geschlecht. Bei der weiblichen Katze beginnt die Pubertät im Alter von 4-21 Monaten, beim Kater im Alter von 6-8 Monaten.

Warum Frühkastration?
In den letzten Jahren steigt ständig die Zahl der streunenden oder verwilderten Katzen. Diese Tiere machen 70% der in Tierheimen eingelieferten Katzen aus. Die geradezu sprichtwörtliche Fruchtbarkeit der Katze wird ihr in der heutigen Zeit zum Verhängnis. Bedenkt man, dass ein Katzenpaar pro Jahr im Druchschnitt drei Welpen bekommen kann, so vergrößert sich die Katzenpopulation innerhalb von 10 Jahren auf ca. 80 Millionen Tiere. In einem großen Katzenbestand können sich Krankheiten leicht und schnell ausbreiten. Um nicht auf amerikanische Verhältnisse hinzusteuern, einer Überbevölkerung von Katzen also wirksam entgegenzuwirken, zeichnet sich die Kastration als die Methode zur sicheren und dauerhaften Unfruchtbarmachung aus. Die Kastration, von freilebenden Katzen und nach Möglichkeit auch aller Hauskatzen, stellt derzeit die einzige Möglichkeit dar, das Anwachsen der freilebenden Katzenpopulationen und die damit verbundene Verelendung der Tiere zu verhindern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privathalter, die eine junge Katze aus dem Tierheim aufnehmen, häufig "vergessen", das Tier kastrieren zu lassen. Für die Tierheime ist es daher wichtig, nur kastrierte Katzen weiter zu vermitteln. Freilebene Katzen, die bereits einmal eingefangen wurden, lassen sich nur schwer erneut einfangen. Aus diesem Grunde ist es bei diesen Tieren notwendig sie bereits in jungem Alter zu kastrieren. Vor diesem Hintergrund kann die Kastration als aktive Maßnahme des Tierschutzes angesehen werden.

Effekte der Frühkastration auf die körperliche Entwicklung
Effekte der Kastration von Welpen im Absetzalter wurden bisher nur bis zu einem Lebensalter von 24 Monaten durch Studien überprüft. Welche Folgen diese Form der Frühkastration im weiteren Leben hat, ist bisher nicht hinreichend bekannt. Die Narkose und der chirurgische Eingriff an sich stellen für Welpen kein erhöhtes Risiko dar. Folge der Frühkastration ist, dass sich die Wachstumsfugen der Knochen später als normal schließen, die Tiere werden infolgedessen größer. Kastrationsbedingt ist die Stoffwechselaktivität verringert, so dass es zu einer nachweislich erhöhten Zunahme des Körperfetts und damit des Körpergewichts kommt (ca. 1kg). Unabhängig vom Zeitpunkt der Frühkastration fällt eine Verringerung der Agressivität untereinander und eine vermehrte Anschmiegsamkeit gegenüber den betreuenden Personen auf. Mit sieben Wochen oder sieben Monaten kastrierte Kater weisen im Alter von 22 Monaten ähnliche Harnröhrendurchmesser auf wie nicht kastrierte Kater. Dieser Punkt ist wichtig im Hinblick auf Harngriesbildung bei Katern. Während sich bei nichtkastrierten Katern im Alter von 22 Monaten der Penis vollständig aus dem Präputium (Vorhaut) vorlagern lässt, ist dies nur bei 60% der mit sieben Monaten und bei keinem der mit sieben Wochen kastrierten Tieren möglich. Langfristige Effekte dieser Entwicklungsstörung sind noch nicht abzusehen. Dasselbe gilt für den Harnröhrendurchmesser weiblicher Katzen, der im Alter von 22 Monaten nach Kastration im Welpenalter deutlich geringer ist als bei nicht kastrierten Tieren. Unerwünschte Folgen der Kastration, auch im späteren Lebensalter, sind insbesondere bei langhaarigen Rassen qualitative Fellveränderungen ("Welpenfell"). Zusammenfassend sind diese Ergebnisse dahingehend zu beurteilen, dass soweit bisher bekannt ist, die Frühkastration von Katzen keine unmittelbaren Schäden verursacht, aber das Erscheinungsbild, das Verhalten und möglicherweise auch einzelne Organfunktionen im Erwachsenenalter von denen geschlechtlich intakter Tiere abweichen.

Fazit:
Nach Abwägung aller Faktoren lässt sich sagen, dass die Frühkastration nach dem heutigen Kenntnisstand eine vertretbare Maßnahme ist, um der Zunahme von verwilderten Katzen und den daraus für die Tiere entstehenden Schmerzen, Leiden und Schäden entgegen zuwirken.