Samstag, 23. Mai 2009

Umgang mit Fundtieren

Angeregt durch eigene Erfahrung mit einer kürzlich zugelaufenen Katze stellte ich Recherchen bezüglich des Umgangs mit Fundtieren an.

Bedauerlicherweise ist auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen keine Information zum Umgang mit Fundtieren zu finden, im Gegensatz zur Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, wo vorbildlich darüber Auskunft erteilt wird:

Umgang mit Fundtieren

Durch das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in § 90 a des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) bestimmt worden, dass Tiere keine Sachen sind, jedoch die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965 ff. BGB) auch für diese.

Grundsätzlich sind aufgefundene Tiere, die üblicherweise vom Menschen gehalten werden - wie Hunde, Katzen, Ziervögel, landwirtschaftliche Nutztiere oder Tiere, die nicht den hier sonst wildlebenden Arten zuzurechnen sind -, als Fundtier einzustufen und zu behandeln.

Der Finder oder die Finderin hat den Fund unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben. Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Einzelfall oder ständig Dritter bedienen; in der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Tierheim. Die Mehrzahl der Tierheime wird von Tierschutzvereinen unterhalten, wobei die Gemeinde dann für die Unterbringung der Fundtiere zu bezahlen hat. Es ist sowohl im Interessen des Tieres als auch der Kommune, den Tierhalter baldmöglichst ausfindig zu machen, um das Tier in seine bekannte Haltungsumgebung zurück zu bringen und damit auch die Kosten für die Unterbringung gering zu halten. Das Eigentum an dem Fundtier erwirbt die Finderin/der Finder erst nach Ablauf von sechs Monaten (beginnend mit der Fundanzeige bei der zuständigen Behörde – vgl. § 973 BGB). In der Praxis hat sich jedoch zur Kostenminimierung eine Abgabe an die neue Besitzerin / den neuen Besitzer mit einem Vorbehalt bis zur endgültigen Eigentumsübergabe bewährt.

Literatur/Informationen:
§ 90 a BGB
§§ 965 ff. BGB

....

Die entsprechenden Gesetze, worauf verwiesen wird, findet man hier § 90a = http://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html und hier § 965 = http://dejure.org/gesetze/BGB/965.html.


Meine Recherchen ergaben ebenfalls, dass das Thema Fundtiere Gegenstand eines MDR-Fernsehberichtes war, den man hier nachlesen kann.

In Wülfrath wendet sich der Finder hoffnungsvoll an das Ordnungsamt bzw. an den Tierschutzverein. Leider erhielt ich auf schriftliche Anfrage bei der örtlichen Behörde und dem Tierschutzverein keinerlei Auskunft darüber, wie in der Praxis in Wülfrath mit Fundtieren umgegangen wird.

Montag, 27. April 2009

Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten

Mit freundlicher Genehmigung des Tierschutzvereins Katzenzuhause e.V. stelle ich nachfolgenden interessanten Artikel über die Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunken hier vor. Der Bericht wurde von Dr. Willa Bohnet, Tierschutzzentrum der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30599 Hannover zur Verfügung gestellt.

Frühkastration von Katzen unter Tierschutzgesichtspunkten

Einleitung
Die Frage nach dem "optimalen Zeitpunkt" für die Durchführung der Kastration als Maßnahme zur Empfängnisverhütung entfacht unter Fachleuten immer wieder rege Diskussionen. Dabei geht es um die Frage, ob es günstiger ist, Katzen vor oder nach Erreichen der Geschlechtsreife zu kastrieren. Die Argumente für und gegen die Kastration vor der Geschlechtsreife beziehen sich primär auf die technische Umsetzung und mögliche Folgeschäden. Auch emotionale Einwände und ethische Bedenken spielen eine Rolle. Seit etwa zwei Jahren wird die Thematik durch die, insbesondere in den USA propagierte, Kastration von Katzenwelpen im Absatzalter erweitert. In den USA besteht eine gewaltige Überpopulation von Katzen und Hunden, deren Folge die Euthanasie von durchschnittlich 20 Millionen streunenden Tiere jährlich ist. Daraus resultiert die Beschreitung immer neuer Wege der Empfängnisverhütung.

Begriffsdefinition
Die Kastration ist die chirurgische Entfernung der Keimdrüsen. Geschlechtsspezifisch ist von der "Ovarektomie", also der Entfernung der Eierstöcke beim weiblichen Tier und der "Orchiektomie", der Entfernung der Hoden beim männlichen Tier, zu sprechen. Frühkastration bezeichnet die Kastration bei jungen, geschlechtlich nicht ausgereiften Tieren. Dabei kann es sich um die Kastration im Absetzalter, also mit 8-14 Wochen, oder um die Kastration vor dem Einsetzen der Geschlechtsreife (Pubertät) handeln. Beginn der Pubertät bei der Katze variiert von Tier zu Tier und ist ebenfalls abhängig von der Rasse und vom Geschlecht. Bei der weiblichen Katze beginnt die Pubertät im Alter von 4-21 Monaten, beim Kater im Alter von 6-8 Monaten.

Warum Frühkastration?
In den letzten Jahren steigt ständig die Zahl der streunenden oder verwilderten Katzen. Diese Tiere machen 70% der in Tierheimen eingelieferten Katzen aus. Die geradezu sprichtwörtliche Fruchtbarkeit der Katze wird ihr in der heutigen Zeit zum Verhängnis. Bedenkt man, dass ein Katzenpaar pro Jahr im Druchschnitt drei Welpen bekommen kann, so vergrößert sich die Katzenpopulation innerhalb von 10 Jahren auf ca. 80 Millionen Tiere. In einem großen Katzenbestand können sich Krankheiten leicht und schnell ausbreiten. Um nicht auf amerikanische Verhältnisse hinzusteuern, einer Überbevölkerung von Katzen also wirksam entgegenzuwirken, zeichnet sich die Kastration als die Methode zur sicheren und dauerhaften Unfruchtbarmachung aus. Die Kastration, von freilebenden Katzen und nach Möglichkeit auch aller Hauskatzen, stellt derzeit die einzige Möglichkeit dar, das Anwachsen der freilebenden Katzenpopulationen und die damit verbundene Verelendung der Tiere zu verhindern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Privathalter, die eine junge Katze aus dem Tierheim aufnehmen, häufig "vergessen", das Tier kastrieren zu lassen. Für die Tierheime ist es daher wichtig, nur kastrierte Katzen weiter zu vermitteln. Freilebene Katzen, die bereits einmal eingefangen wurden, lassen sich nur schwer erneut einfangen. Aus diesem Grunde ist es bei diesen Tieren notwendig sie bereits in jungem Alter zu kastrieren. Vor diesem Hintergrund kann die Kastration als aktive Maßnahme des Tierschutzes angesehen werden.

Effekte der Frühkastration auf die körperliche Entwicklung
Effekte der Kastration von Welpen im Absetzalter wurden bisher nur bis zu einem Lebensalter von 24 Monaten durch Studien überprüft. Welche Folgen diese Form der Frühkastration im weiteren Leben hat, ist bisher nicht hinreichend bekannt. Die Narkose und der chirurgische Eingriff an sich stellen für Welpen kein erhöhtes Risiko dar. Folge der Frühkastration ist, dass sich die Wachstumsfugen der Knochen später als normal schließen, die Tiere werden infolgedessen größer. Kastrationsbedingt ist die Stoffwechselaktivität verringert, so dass es zu einer nachweislich erhöhten Zunahme des Körperfetts und damit des Körpergewichts kommt (ca. 1kg). Unabhängig vom Zeitpunkt der Frühkastration fällt eine Verringerung der Agressivität untereinander und eine vermehrte Anschmiegsamkeit gegenüber den betreuenden Personen auf. Mit sieben Wochen oder sieben Monaten kastrierte Kater weisen im Alter von 22 Monaten ähnliche Harnröhrendurchmesser auf wie nicht kastrierte Kater. Dieser Punkt ist wichtig im Hinblick auf Harngriesbildung bei Katern. Während sich bei nichtkastrierten Katern im Alter von 22 Monaten der Penis vollständig aus dem Präputium (Vorhaut) vorlagern lässt, ist dies nur bei 60% der mit sieben Monaten und bei keinem der mit sieben Wochen kastrierten Tieren möglich. Langfristige Effekte dieser Entwicklungsstörung sind noch nicht abzusehen. Dasselbe gilt für den Harnröhrendurchmesser weiblicher Katzen, der im Alter von 22 Monaten nach Kastration im Welpenalter deutlich geringer ist als bei nicht kastrierten Tieren. Unerwünschte Folgen der Kastration, auch im späteren Lebensalter, sind insbesondere bei langhaarigen Rassen qualitative Fellveränderungen ("Welpenfell"). Zusammenfassend sind diese Ergebnisse dahingehend zu beurteilen, dass soweit bisher bekannt ist, die Frühkastration von Katzen keine unmittelbaren Schäden verursacht, aber das Erscheinungsbild, das Verhalten und möglicherweise auch einzelne Organfunktionen im Erwachsenenalter von denen geschlechtlich intakter Tiere abweichen.

Fazit:
Nach Abwägung aller Faktoren lässt sich sagen, dass die Frühkastration nach dem heutigen Kenntnisstand eine vertretbare Maßnahme ist, um der Zunahme von verwilderten Katzen und den daraus für die Tiere entstehenden Schmerzen, Leiden und Schäden entgegen zuwirken.

Freitag, 24. April 2009

Petition: Katzenschutzverordnung

Heute möchte ich auf eine Petition von Tierschützern aufmerksam machen, die eine Katzenschutzverordnung für ganz Deutschland fordert. Sie wurde von der Katzenhilfe-Westerwald e. V. ins Leben gerufen. Bitte unterstützen Sie diese wichtige Aktion mit Ihrer Unterschrift! Den Link zur Petition mit allen wichtigen Informationen, Neuigkeiten und Hintergründe finden Sie hier: www.ksvo.de.vu/. Dort sind die ersten Gedankensätze folgendermaßen aufgeführt:

Kennzeichnungsverpflichtung für alle Katzen/Heimtiere 

Registrierungsverpflichtung aller Katzen/Heimtiere bei Tasso (ehrenamtlich) 

Kastrationsverpflichtung für alle Freigängerkatzen (kostenfreie Überwachung punktuell [Brennpunkte] durch Tierschutz, ehrenamtlich) 

Gesetzeskonformer Umgang mit Fundtieren und herrenloser Tiere (ethisch unvertretbar, Unterscheidung am Tier ohnehin nicht möglich) 

Einführung von Abgaben zugunsten der Katzenschutzvereine bei Problemhaushalten (Kastrationsunwillige, etc.) 

Verbot von Fundunterschlagungen seitens der Kommunen und verantwortlichen Behörden/vertragliche Tierheime 

Reduktion von Verkehrsunfällen durch unkontrollierte Überpopulationen 

Mindesthaltebedingungen für Hauskatzen klar verfassen 

Rückenstärkung der Tierschützer von Seiten der Behörden 

Zusammenarbeit zwischen Behörden und Tierschutz zum Wohl der Tiere 

Pressearbeit von Seiten der Kommunen/des Landes, um der Öffentlichkeitsarbeit der Tierschützer Nachdruck zu verleihen 

Gemeinsame Wege finden zur Durchführung des Staatszieles Tierschutz für Heimtiere 

Das Tierschutzgesetz bedarf einer Überarbeitung, damit Tierschutz praktikabel werden kann 

EU Übereinkommen zum Schutz der Haustiere auch in Deutschland anwenden 

Anwendungen der Tierschutzberichte durchsetzen, anstatt ständig das Rad neu erfinden zu lassen 

Eindämmung von privater Tiervermittlung durch Auflagen wie Anmelde- und Kennzeichnungspflichten (gewerbsmäßiges Züchten, privates Züchten), Rücknahmepflichten der produzierten Tiere durch den privaten oder gewerblichen Züchter 

Eindämmung von Auslandstierhandel mit unkastrierten Haustieren, keine Problemverschiebung mit Überstrapazierung der inländischen Tierheime 

Einfuhrverbot für unkastrierte Haustiere ohne Kennzeichnung 

Abwehr von Gefahren durch unkontrollierte Überpopulationen 

Schulungen/Fachvorträge für Tierärzte zum Thema Frühkastration/Kennzeichnung/Registrierung. Aktion Tier - Menschen für Tiere e.V. praktiziert die Frühkastration, das Tierärzteteam wäre bestimmt dafür offen, in Rheinland-Pfalz, gar auf Bundesebene Tierärzte zu schulen und an die Thematik der Frühkastration heranzuführen.

Propaganda auf Bundes- und Landesebene in Zusammenarbeit mit den Tierärztekammern für die Frühkastration bei Katzen.

Samstag, 18. April 2009

Kastrationspflicht für alle Freigängerkatzen

In Österreich ist es seit dem 01.01.2005 im Tierschutzgesetz verankert, dass Freilaufkatzen verpflichtend kastriert werden müssen! In dieser Hinsicht sind die Österreicher den Deutschen einen Schritt voraus. Die Stadt Paderborn ist jedoch vorbildlicher Vorreiter in Deutschland und hat am 22.09.2008 beschlossen die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen einzuführen. Es bleibt zu hoffen, dass bald alle Städte und Kommunen diesem Beispiel folgen werden und somit die Kastrationspflicht für Katzen in ganz Deutschland gilt.

Hier ist ein Videobericht zur Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Paderborn

Zu diesem Thema wurde im WDR am 05.10.2008 berichtet. Dazu nachfolgend ein ausführlicher Artikel:

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Katzen, so scheu sie auch sein mögen, sind keine Wildtiere sondern Haustiere, die auf den Menschen angewiesen sind. Anders als bei Wildtieren reguliert sich die Population bei herrenlosen Katzen nicht auf natürliche Weise. Mit einem halben Jahr ist die Katze geschlechtsreif, zweimal im Jahr bringt sie durchschnittlich vier bis sechs Junge zur Welt, es sind aber auch drei Würfe pro Jahr mit je sechs bis acht Jungen möglich. Der Deutsche Tierschutzbund rechnet vor: „Angenommen, dass eine Kätzin wenigstens zweimal im Jahr Nachwuchs bekommt, jeweils nur drei Junge pro Wurf überleben, und die Katzen sich jeweils fremde Partner suchen, ergibt dies rechnerisch nach einem Zeitraum von zehn Jahren die stattliche Anzahl von mehr als 240 Millionen Nachkommen.“

Seit Jahren fordern Katzenschutzvereine den Bundesgesetzgeber vergeblich dazu auf, eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vorzuschreiben, wie sie in Österreich eingeführt wurde. Der Bund wäre zuständig, weil er über die Einhaltung des Tierschutzgesetzes zu wachen hat. Herrenlose Katzen führen ein elendes Leben, Katzenschnupfen und andere Seuchen hinterlassen bei den Tieren oft bleibende Schäden, zum Beispiel Atemnot oder Blindheit.

Unmittelbar finanziell betroffen sind die Kommunen, denn sie kofinanzieren in der Regel die Tierheime, die im Auftrag der Städte Fundkatzen aufnehmen und erheblich erkrankte Katzen versorgen müssen. Oft ist nicht klar, ob eine Katze einen Besitzer hat oder nicht. Um Kosten zu sparen, versuchen die Kommunen, Fundkatzen zu herrenlosen Tieren umzudeklarieren. Es gibt auch Berichte von Findern, die von Tierheimen mit dem Argument abgewiesen wurden, sie hätten die Katzen gefüttert und seien daher Eigentümer geworden. Immer wieder verhängen Tierheime Aufnahmestopps für Katzen, weil sie die Tiere nicht mehr versorgen und vermitteln können.

Initialzündung in Paderborn

Das Paderborner Tierheim verhängte in den vergangenen zwei Jahren dreimal einen Aufnahmestopp für Katzen. Gabriele Votsmeier vom Trägerverein „Tiere in Not“: „Wir konnten nicht mal mehr eine kleine Fundkatze unterbringen, weil jeglicher Platz, der mit Katzen belegt werden konnte, belegt war. Die Finder standen mit den Tieren vor der Tür und man wusste nicht mehr wohin, außer sie wieder laufen zu lassen. Oft haben uns die Leute die Katzen über den Zaun geworfen oder im Karton vor dem Tor abgestellt.“

Aus dem sozialen Dienst der Stadt und von Katzenschutzvereinen kam immer häufiger die Rückmeldung, dass Katzenhalter nicht in der Lage oder willens waren, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Doch den Nachwuchs konnten sie dann nicht versorgen. Brigitta Brockmann vom Bund für Tier- und Naturschutz Ostwestfalen: „Selbst kostenlose Kastrationen waren oft nicht erwünscht. War der Nachwuchs dann da, sollten wir uns darum kümmern.“ Dazu kamen Beschwerden von Bürgern über eine Katzeninvasion in ihrem Garten oder Würfe herrenloser Tiere auf ihrem Grundstück.

Eine große Rolle spielte auch das gut dokumentierte Engagement von „Aktion Tier“ im Kreis Paderborn. Dieser Verein hat die „Aktion Kitty“ ins Leben gerufen, die sich bundesweit um Straßenkatzen kümmert. Erwachsene Katzen, die nicht mehr an ein Zusammenleben mit Menschen zu gewöhnen sind, werden kastriert und an Futterstellen weiterversorgt, der Nachwuchs wird eingefangen, kastriert und vermittelt. Susan Smith von Aktion Tier: „Im vergangen Jahr haben wir im Kreis Paderborn 592 Katzen kastrieren und tierärztlich versorgen lassen. Wir hatten Tierarztkosten von 50.000 Euro, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Katzen meist sehr krank zu uns kommen.“ Weil sie das Problem erkannt haben, zahlten einige Gemeinden im Kreis Paderborn dem Verein sogar Zuschüsse zu den Kastrationskosten.

Eingriff ins Privatrecht gerechtfertigt

Anders als viele Amtstierärzte ignorierte Dr. Ralf Lang, der für Tierschutz zuständige Veterinär des Kreises Paderborn, das Problem nicht und überzeugte die Bedenkenträger davon, dass ein Eingriff in das Privatrecht von Katzenhaltern gerechtfertigt ist. Dr. Ralf Lang: „Die Katze ist das einzige Haustier, von dem viele Halter glauben, sie müssten sich nicht um die Nachkommen sorgen. Stellen sie sich vor, ich würde meinen Hund zweimal im Jahr werfen lassen und sagen, ‚das ist aber nicht mein Problem, was da hinten rauskommt’. Es kann nicht angehen, dass zum einen immer mehr Katzenelend produziert wird, das wir tierschutzrechtlich nicht haben wollen, und dass zum Anderen, wenn der Nachwuchs aufgegriffen und ins Tierheim gebracht wird, der Steuerzahler dafür aufkommen soll.“

Schließlich schlug die SPD-Abgeordnete Kornelia Welz dem Rat vor, eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen einzuführen. Trotz absoluter CDU-Mehrheit wurde die entsprechende Verordnung am 22. September 2008 einstimmig erlassen. Seitdem gilt in Paderborn die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen ab einem Alter von fünf Monaten. Auf Antrag ausgenommen sind Katzenzüchter und Landwirte. Eine pauschale Ausnahmegenehmigung für Bauern, wie sie in Österreich gilt, wird es in Paderborn aber nicht geben. Dr. Ralf Lang: „Ein oder zwei unkastrierte Katzen sind tolerierbar, wenn der Landwirt glaubhaft darlegen kann, dass er sich um deren Nachwuchs kümmert und den nicht ausdünnt. Das klassische Argument, man müsse mindestens zehn Tiere haben, weil nur zwei Junge das erste Jahr überleben, kann nicht gelten.“

Auch Menschen, die wildlebende Katzen füttern, müssen laut Verordnung für die Kastration Sorge tragen. Brigitta Brockmann hofft, dass es deshalb nicht zu Missverständnissen kommt: „Wir sind auf Menschen angewiesen, die Katzen versorgen, sonst können wir die Tiere nicht einfangen. Es darf aber nicht wie in der Vergangenheit sein, dass die Katzen aus Mitleid gefüttert werden und niemand daran denkt, dass sie sich auch vermehren. Die Leute sollen sich rechtzeitig bei den Tierschutzvereinen melden, damit wir tätig werden können.“
Der Anfang einer Lösung

Allen Beteiligten war und ist klar, dass die Kastrationspflicht für Freigängerkatzen nur der Anfang einer Lösung des Problems ist. Das häufig vorgebrachte Argument, die Kastrationspflicht könne nicht kontrolliert werden und eine derartige Verordnung sei daher sinnlos, lässt Dr. Ralf Lang nicht gelten: „Keine Rechtsvorschrift kann man hundertprozentig kontrollieren, Mord ist auch verboten, trotzdem wird gemordet, platt gesagt. Die Verordnung gibt uns die Möglichkeit dort einzugreifen, wo eine Überpopulation droht. Ich gehe aber primär davon aus, dass die meisten Tierhalter eine rechtliche Vorgabe verstehen und ihr auch nachkommen.“

Wie alle Menschen, die sich in Paderborn um verelendete Katzen kümmern, ist Brigitta Brockmann froh, endlich Rückendeckung zu haben: „Bislang mussten wir auf Knien bitten, dass wir kostenlos kastrieren dürfen, manche haben sich darauf eingelassen, andere haben uns vom Grundstück gejagt. Jetzt können wir notfalls mit Druck arbeiten. Spätestens dann, wenn es zu viele sind, wenn die Katzen mager, verschnupft oder verwurmt sind, dann können wir die Leute auf dieser Verordnung festnageln.“

Katzenhaltern, die belegen können, dass sie eine Kastration beim Tierarzt zum regulären Preis – ab 50 Euro für einen Kater, ab 90 Euro für eine weibliche Katze – nicht bezahlen können, wollen Tierschutzvereine wie „Aktion Tier/Aktion Kitty“ einen Zuschuss gewähren. Auch die Paderborner Tierärzte zeigen sich kulant. In den sechs Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung wollen sie von Paragraf 4 der tierärztlichen Gebührenordnung Gebrauch machen, der es ihnen in Ausnahmefällen erlaubt, den regulären Preis zu unterschreiten.

Dienstag, 14. April 2009

Kastrieren, um dem Leiden ein Ende zu bereiten

Bei PETA gelesen:

Stand: Januar 2008

Viele Leute erfreuen sich an dem Zusammenleben mit Hund oder Katze, die bereits vor etwa 5000-10.000 Jahren zu tierischen Mitbewohnern wurden. Über die Jahre haben Menschen die Entwicklung durch Zucht dahingehend manipuliert, dass bestimmte körperliche Eigenschaften hervorgehoben wurden, wodurch die verschiedenen Hunde- und Katzenrassen entstanden, die wir heute kennen. Durch das Domestizieren wurden die Tiere jedoch aus dem Ökosystem herausgenommen, und ihre Fortpflanzung wird nun nicht mehr länger auf natürliche Weise durch Raubtiere oder den Lebensraum reguliert. Daraus resultiert eine Übervölkerung, die ein weiträumiges Kastrieren erforderlich macht. 


Der tragische Kreislauf

In deutschen Haushalten leben ca. 7 Millionen Katzen und 5,5 Millionen Hunde. Zu viele bekommen Nachwuchs, weil die Leute, denen sie gehören, ihrem Hund oder ihrer Katze die "Erfahrung" gönnen, einmal Junge zu bekommen, oder weil sie wollen, dass ihre Kinder einmal Augenzeuge des "Wunders des Lebens" werden. 

Was auch immer der Grund für den Nachwuchs sein mag, das Angebot an Katzen und Hunden übersteigt bei weitem die Nachfrage. Ungewollte Tiere werden dann oft als Plage empfunden und auch so behandelt. Ertränkte Kätzchen und ausgesetzte Hunde sind an der Tagesordnung. So ergaben Recherchen, dass mehr als 70.000 Katzen jährlich ertränkt, erschlagen oder zu Tode gequält werden. Manche Leute setzen ihre Tiere in ländlicher Gegend aus, weil sie hoffen, dass sich dort jemand ihrer annimmt oder die Tiere sich selbst versorgen können. Aber oft werden diese Tiere grausam behandelt, müssen hungern und frieren, leiden an Krankheiten, werden überfahren oder für Versuchslabors eingefangen, oder sie vermehren sich weiter unkontrolliert. Allein 250.000 Tiere werden pro Jahr in Deutschland in Wald und Feld abgeschossen. Ebenso viele fallen dem Straßenverkehr zum Opfer. 

Selbst wenn der eine oder andere für seinen Wurf Katzen oder Hunde ein Zuhause finden mag, so geht doch der Übervölkerungskreislauf weiter, wenn auch diese Tiere wiederum Nachwuchs bekommen. Nimmt man z.B. an, ein Katzenpaar bekommt im Jahr zweimal Nachwuchs und jeweils 3 Kätzchen pro Wurf überleben, dann ergibt dies nach 10 Jahren über 80 Millionen Kätzchen! Die Plätze, die von gezüchteten Tieren eingenommen werden, hätten einem der bereits geborenen, herrenlosen Tiere ein Zuhause gegeben. Die Tierheime in Deutschland platzen aus allen Nähten und nicht Wenige befürchten, dass wir bald Verhältnisse wie in den USA bekommen. So bekommen Tierheime in den USA z.B. jährlich ca. 27 Millionen Tiere. Diejenigen, die nicht binnen einer Woche vermittelt werden können, - ca. 17 Millionen von ihnen - werden entweder durch eine Injektion oder mittels unwünschenswerter Methoden wie Kohlenmonoxyd oder Unterdruckkammer getötet. (1) In vielen Gebieten ist es gestattet, Tiere an Tierversuchslabors zu verschenken oder zu verkaufen, wo ihnen ein langer Leidensweg bevorsteht. 

Ein Minimum an Prävention 

Kastrieren hilft, die Welle der Übervölkerung einzudämmen. Es macht Tiere nicht dick und faul, schadet ihrer Gesundheit nicht und ändert auch nicht ihre Persönlichkeit, wie mancher fälschlicherweise annimmt. Kastration vermindert nicht nur den Stress und das Unbehagen, dem weibliche Tiere während ihrer Hitze ausgesetzt sind, sondern verhindert auch noch die Entstehung von Gebärmutterkrebs und reduziert in großem Maße die Chancen für Krebs am Gesäuge. Kastrieren verringert bei männlichen Tieren den Drang, herumzustreuen oder Kämpfe auszufechten; es trägt auch zur Verhinderung von Hodenkrebs bei. (2) 

Weibliche Hunde und Katzen sollten etwa im Alter von sechs Monaten kastriert werden. Männliche Tiere sollten etwa im Alter von sechs bis neun Monaten kastriert werden. Allerdings kann das Kastrieren, unbedenklich in fast jedem Erwachsenenalter durchgeführt werden. Manche Tierheime kastrieren schon früher, was für die Tiere unter Umständen weniger Stress bedeutet. (3) Nach den Operationen brauchen die Tiere nur eine paar Tage, um sich wieder vollständig zu erholen. 

PETA wünscht sich eine Verordnung, die das Kastrieren von Hunden und Katzen verpflichtend für jeden Tierbesitzer macht, es sei denn, ein Tierarzt hat festgestellt, dass der chirurgische Eingriff die Gesundheit des Tieres gefährden würde. Bis dorthin appellieren wir an die Vernunft und das Gewissen jedes Tierbesitzers, sich durch Kastration seines Tieres am Tierschutz zu beteiligen. In Österreich verlangt das Bundestierschutzgesetz übrigens bereits seit 2005, dass freilaufende Katzen kastriert werden müssen. 

(1) Carol Moulton, "Animal Shelters: Changing Roles," The Animals' Agenda, May 1988, pp 14-15. 
(2) "The Facts About Spaying and Neutering," Alexandria Animal Shelter, Alexandria, Va. 
(3) Kim Bartlett, "Early Neutering Begun by Some Shelters," The Animals' Agenda, May 1988, p. 21.

Sonntag, 22. März 2009

Die Wandlung des scheuen Wildlings zum bequemen Hauskater

Im Frühsommer 2007 bemerkte ich zum ersten Mal, dass eine fremde Katze nachts regelmäßig auf meiner teils überdachten Terrasse schlief. Eine der weichen mit Schaumstoff gepolsterten Katzenhöhlen, die für meine eigenen drei Katzen zum Kuscheln auf der Gartentruhe hinter der Sitzbank aufgestellt sind, war morgens in der Früh meistens völlig plattgedrückt. Jeden Morgen musste ich sie wieder aufrichten. Da meine Katzen immer in die Höhlen reingehen, um sich darin niederzulegen, schlussfolgerte ich, dass der Verursacher eine fremde Katze sein musste. Also stand ich eines Morgens früher als gewöhnlich auf (es war 6:00 Uhr morgens) und schaute verstohlen, so dass ich nicht bemerkt wurde, aus dem Badezimmerfenster, das den Blick auf den überdachten Teil der Terrasse freigibt, hinaus. Tatsächlich entdeckte ich eine noch sehr jung wirkende Katze auf einer plattgedrückten Katzenhöhle selig schlummern. Gewöhnlicherweise war die Katze 1 - 2 Stunden später, wenn ich normalerweise nach draußen ging, bereits verschwunden. Tagsüber sah ich sie nie, nur in der abendlichen Dämmerung konnte ich sie von innen im Wohnzimmer an der offenen Terrassentür manchmal vorbeihuschen sehen. Offenbar tolerierten meine Katzen ihre Gegenwart, denn es gab nie Krawall. Ich vermutete, dass sie ein Zuhause in der Nachbarschaft hatte und sich nachts auf meiner Terrasse von ihren nächtlichen Streifzügen ausruhte, bevor sie zum Frühstück wieder nach Hause ging. Sie sah ja nicht verhungert oder verwahrlost aus. Vermutlich suchen nachts auch andere Nachbarskatzen meine Terrasse gelegentlich auf und benutzen zum Ausruhen die Katzenhöhlen oder die Sitzbänke, jedoch bemerke ich am nächsten Morgen nichts davon.

Im Winter desselben Jahres fiel mir auf, dass sich die fremde Katze auch tagsüber auf meiner Terrasse aufhielt. Jetzt allerdings bevorzugte sie es, in der Höhle zu liegen, denn innen war es eindeutig wärmer und windgeschützter. Jedes Mal, wenn ich raus ging, huschte sie verschreckt aus der Höhle raus und lief davon. So kam ich ins Grübeln, ob die Katze denn nun wirklich ein eigenes Zuhause hatte, oder doch eher nicht. Futter wollte ich nicht rausstellen, denn ich hätte keinerlei Kontrolle darüber gehabt, ob sie es fraß oder irgendein anderes Tier, meine eigenen Katzen eingeschlossen. Da die Katze keinen verhungerten, verwahrlosten oder kranken Eindruck machte, vermutete ich, dass sie möglicherweise woanders eine Futterquelle hatte. So ging es also bis zum Frühjahr.

Im milden Frühjahr 2008 begann ich mich natürlich wieder öfter und länger auf der Terrasse aufzuhalten. Zunächst beunruhigte diese Veränderung die Katze und sie huschte wie gewohnt davon, wenn ich nach draußen trat, aber allmählich gewöhnte sie sich an meine Gegenwart und lief nicht mehr sofort weg, wenn sie mich sah. Täglich ging ich hinaus und bemühte mich, nachdem ich sie kurz aus der Ferne leise begrüßt hatte, sie nicht zu beachten, denn verunsicherte Katzen werden durch auf sie gerichtete Aufmerksamkeit noch mehr verunsichert und entfernen bzw. verstecken sich. Das Ignorieren, wobei ich jedoch trotzdem leise mit ihr redete, hatte einen deutlich beruhigenden Effekt auf sie, denn sie blieb liegen während ich mich um meine Pflanzen in den Kübeln und Kästen kümmerte, und mit der Zeit konnte ich mich näher in ihre Richtung wagen, ohne dass sie weghuschte. Mittlerweile hatte sie ihren Lieblingsliegeplatz auf den runden Katzenkorb aus Weide, der neben den Katzenhöhlen auf der Gartentruhe hinter der Sitzbank steht, verlagert. Irgendwann gelang es mir, mich auf der äußersten Sitzbank, eine Tischlänge von ihr entfernt, hinsetzen zu können, ohne dass sie unruhig wurde. Natürlich hatte sie schon längst einen Namen, Moggy. Inzwischen hatte ich bemerkt, dass die Katze ein intakter Kater war, denn die Hoden waren gut sichtbar, wenn sie den Korb verließ, sich streckte und dabei den Schwanz nach oben hob. Nach all diesen Monaten stand für mich mittlerweile fest, dass dieser Kater niemanden gehörte, und dass er kastriert werden musste, um keinen weiteren Beitrag zur Situation des Elends der verwildert geborenen Katzen leisten zu können.

Obwohl er eigentlich gut genährt aussah, schien er doch hungrig zu sein, denn er konnte offenbar wittern, dass es in meiner Wohnung eine Futterstelle gab (in der Küche steht Trockenfutter immer in einer Schale bereit). Er stand öfters mit hoch erhobenem Näschen schnüffelnd an der offenen Terrassentür stehen, wenn er sich unbeobachtet fühlte, offenbar im Begriff dem Futtergeruch folgend hineinzugehen. Jedoch wurde er regelmäßig von den anderen Katzen ob so viel Dreistigkeit vertrieben. Die Terrasse mitbenutzen war OK, aber den geheiligten Innenbereich betreten war offenbar tabu. So begann ich ihm zweimal täglich einen Teller mit Trockenfutter draußen hinzustellen und beobachtete ihn anfangs diskret vom Fenster aus, denn er interessierte sich erst für den Teller, wenn ich mich entfernte.


Sobald er mit dem Fressen fertig war, verschwand er, und ich holte den Teller wieder rein. Bei dem milden Wetter blieb er tagsüber bis zum späten Nachmittag weg, tauchte aber schnell wieder auf, sobald es anfing zu regnen. Später entdeckte ich zufällig, dass er sich bei trockenem Wetter in der mit Gestrüpp überwucherten Bunkerruine ganz in meiner Nähe, die von Menschen nicht betreten wird, aufhielt. Deshalb gelang es ihm bei beginnendem Regen so schnell wieder auf meiner Terrasse zu sein. Er gewöhnte sich schnell an die regelmäßigen Futterzeiten, wobei die abendliche Futtergabe mittlerweile – wie meine anderen Katzen es gewohnt waren - aus Nassfutter bestand. Inzwischen gurrte er mich in Katzenmanier zur Begrüßung an und gab Köpfchen, wenn ich erschien. Er ließ mich nämlich jetzt so nahe an ihn heran, dass er sogar Leckerli aus meiner Hand nahm. Die offene und leere Hand, die ich einige Male probeweise nach der Leckerligabe nicht zurückzog, wirkte aber wiederum bedrohlich auf ihn, denn er schlug sie mit der Pfote weg, wobei ich ein paar Kratzer abbekam. Ich lernte, dass gekrümmte Finger weniger bedrohlich auf ihn wirkten und konnte ihn so kurz an meiner Hand schnuppern lassen, bevor ich sie zurückzog. Sein Verhalten deutete immer mehr darauf hin, dass er auf Menschen nicht sonderlich bzw. gar nicht geprägt und möglicherweise verwildert aufgewachsen bzw. sehr früh ausgesetzt worden war. Er hatte sich mittlerweile jedoch so weit entspannt, dass es mir möglich war, auf der Sitzbank unmittelbar in Nähe des Katzenkorbs zu sitzen, während er dösend darin lag. Meine Nähe akzeptierte er, ohne unruhig zu werden.
Ich hatte das Gitter zum Korb einige Zeit vorher daran befestigt und am Griff hochgebunden, mit dem Gedanken, ihn bei der sich nächst bietenden Gelegenheit im Korb einzusperren. Diese günstige Gelegenheit ergab sich bald. Während er selig und entspannt nichts Böses ahnend im Korb döste, ließ ich dass Gitter sachte herunter und befestigte es blitzschnell an mehreren Stellen bevor er überhaupt merkte, dass er gefangen war. Er wand sich sofort in großer Panik, als er feststellte, dass er eingesperrt war, und versuchte sich unter dem Kissen in dem Korb, worauf er so schön weich gelegen hatte, zu verstecken. Ich rief in der Tierarztpraxis an, schilderte die Lage und bat um einen sofortigen Kastrationstermin, was man mir auch sehr entgegenkommend gewährte. Im Nachhinein ist mir klar, dass ich die Aktion im Vorfeld mit meiner Tierärztin hätte absprechen müssen, ich hatte Glück, dass sie so flexibel und verständnisvoll auf mein Anliegen reagierte. So wurde der Kater ein Jahr nachdem ich ihn das erste Mal auf meiner Terrasse bemerkt hatte, kastriert, geimpft, mit einem Floh- und Zeckenmittel behandelt und entwurmt. Sein Alter schätzten wir damals auf ca. 1 ½ Jahre, was meine Vermutung, dass er im Herbst 2006 geboren worden war, bestätigte. Ich behielt ihn übernacht, um die Nachwirkungen der Narkose abklingen zu lassen, in meinem abgedunkelten und im Vorfeld leer geräumten Badezimmer eingesperrt. Das Badezimmer musste ich abends notwendigerweise ein paar Mal betreten, wobei er mich giftig anfauchte, jedoch in seinem Bettchen liegen blieb. Erstaunlicherweise polterte es in der Nacht nur ein paar Mal, ich konnte hören, dass er sich einige Male gegen die Tür warf. Am nächsten Morgen, als ich ihn aufsuchte, fauchte er mich vorwurfsvoll an und wollte kein Futter oder Leckerli annehmen. Ich fürchtete, dass ich es mir bei ihm gründlich verdorben hatte. Gegen Mittag, als ich sicher sein konnte, dass die Nachwirkungen der Narkose verflogen waren, öffnete ich die Badezimmertür und trat beiseite, um ihn in die Freiheit wieder zu entlassen. Meine anderen Katzen sonnten sich derweil alle auf der Terrasse und ich hatte die Terrassentür und die Katzenklappe geschlossen, damit es keine unverhofften Begegnungen zwischen ihm und ihnen in der Wohnung während seines Gangs nach draußen geben würde. Bevor ich ihm die Terrassentür öffnen konnte, versuchte er mehrmals durch die Scheibe zu springen. Mein Verdacht, dass er verwildert aufgewachsen war, erhärtete sich dadurch noch mehr, denn jede hausgewohnte Katze weiß, dass sie nur an der Tür kratzen oder davor sitzen und maunzen muss, damit der Mensch die Tür aufmacht. Er hetzte dann durch die geöffnete Tür hinaus und verschwand. Würde er trotz der traumatischen Erlebnisse wieder kommen?
Nun, am nächsten Morgen war er wieder da, fraß hungrig vom dargebotenen Teller und verschwand bis abends wieder. Im Verlaufe der nächsten Tage stellte es sich heraus, dass er mir nichts übel genommen hatte, sondern alle Schuld für das erlittene Trauma auf den Katzenkorb schob. Nie wieder legte er sich da hinein. Er fing an mehr Tageszeit auf der Terrasse zuverbringen, sein Dauerlieblingsplatz war jetzt der alte Schaukelstuhl, 

und allmählich begann er sich durch die offen stehende Terrassentür in die Wohnung hineinzuwagen, zuerst sehr nervös, dann immer entschlossener, um wie die anderen Katzen in der Küche zu fressen. Offenbar hatte er sich vorgenommen, bei der Futterausgabe in der ersten Reihe zu stehen. Immer öfter kam er auch außerhalb der Fütterungszeiten durch die fast immer offen stehende Terrassentür hinein und testete reihum die Bequemlichkeit der Polstermöbel


sowie die des Bettes.


Zwischen ihm und den anderen Katzen gab es durch dieses Eindringen in ihre sichere Zone einige heftige Spannungen und Auseinandersetzungen, wobei er öfters nach draußen vertrieben wurde. Er blieb aber hartnäckig und nachdem unter ihnen die Grenzen geklärt waren, verringerten sich dieser Art Spannungen bald auf ein Minimum. Er war offenbar sehr entschlossen ganz in dieses wunderbare Schlaraffenland einzuziehen und die anderen stellten sich auf die neue Situation ein, jedoch zunächst ziemlich widerwillig und mit viel gegenseitigem Auflauern bzw. Belauern. Bald übernachtete er sogar aus eigenen Stücken in der Wohnung. Die Katzenklappe fixierte ich des Nachts mit einem Stöckchen so, dass es weit offen stand, damit er jederzeit heraus konnte, falls ihm die Panik überfiel. Es war nachts jedoch so friedlich, dass ich nach wenigen Nächten die Katzenklappe einfach wieder herunterließ, und siehe da, Moggy bewies, wie lernfähig er war, denn er bediente die Katzenklappe von drinnen nach draußen eigenständig.


Offenbar hatte er die anderen Katzen bei der Bedienung gut beobachtet. Wie es von draußen nach drinnen funktionierte begriff er allerdings erst etwas später, denn ich musste ihn morgens regelmäßig durch die Tür wieder reinlassen. Bis der Herbst kam, war Moggy schon ein richtiger Hauskater geworden, der nur für kurze Ausflüge nach draußen ging. Es war auffallend, dass er ständig kontrollieren musste, wo ich in der Wohnung war. Offenbar galt ich als magische Futterquelle, die er unbedingt im Visier behalten musste. Der arme Kerl hatte in der Vergangenheit wohl sehr oft Hunger erleiden müssen.

Abends liegt er meistens neben mir auf dem Sofa. Er genießt es, ein wenig unter seinem Kinn und oben auf dem Kopf zwischen den Ohren gekrault zu werden, allerdings hält er es nur ein paar Minuten aus. Sonstige Berührungen machen ihn ziemlich nervös, so ist es immer noch nicht möglich, ihn über den Rücken zu streicheln. Er hebt dann das Pfötchen, um die Hand, die streicheln will, abzuwehren. Abgesehen davon, dass man ihn praktisch überhaupt nicht handeln und schon gar nicht hochheben kann, womit man bei einer verwilderten Katze sowieso rechnen muss, ist er im Umgang mit mir doch sehr zutraulich und sucht oft meine Nähe. Wenn ich ihn anspreche, antwortet er mit einem zärtlichen Gurren. Ich glaube, dass aus ihm nie eine richtige Schoßkatze wird, was ich auch wiederum nicht von ihm zwingend erwarte. Seine Wandlung vom verwilderten Kater zum bequemen Hauskater ist an sich schon eine erstaunliche Entwicklung, zumal er sich freiwillig dazu entschieden hatte. Sogar häufiger Besuch, der ihn Anfangs das Weite suchen ließ, erschreckt ihn mittlerweile nicht mehr. Heute bleibt er liegen, wenn es an der Tür klingelt, er bewahrt jedoch eine sichere Distanz zum Besucher und bleibt dabei wachsam und fluchtbereit. Meine Wohnung ist sein Zuhause geworden und er gehört zusammen mit den anderen Katzen einfach hierher.

Mein Erlebnis mit ihm hat mein Leben auf jeden Fall um eine erstaunliche und interessante Erfahrung bereichert und mich speziell für das Los der verwilderten und streunenden Katzen geöffnet.

Montag, 16. März 2009

Verwilderte Katzen – Einfangen und kastrieren ist die beste Lösung

Bei PETA habe ich nachfolgenden ausführlichen Artikel zu der Situation der verwilderten Katzen in Deutschland gefunden, der auch beschreibt wie man am besten damit umgeht. Über meine eigene persönliche Erfahrung mit einem verwilderten Kater, der heute zu meinem Haushalt gehört, berichte ich in meinem nächsten Beitrag.

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Stand: Februar 2008

Schätzungsweise 2 Millionen verwilderte Katzen streifen durch die Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen von Deutschland. (1) Diese Tiere hatten wenig oder nie Kontakt zum Menschen und sind der Nachwuchs von verlassenen „Haus“katzen. Obwohl die verwilderten Katzen dem Menschen gegenüber oft ängstlich sind, gehören sie noch immer einer domestizierten Rasse an und sind für ein unabhängiges und selbständiges Leben nicht gerüstet. Verwilderte Katzen sterben nicht an „Altersschwäche“. Viele werden vergiftet, erschossen, von grausamen Menschen gequält, von anderen Tieren angegriffen oder von Autos angefahren. Andere Tiere sterben an der permanenten Belastung des Überlebenskampfes, verhungern oder erliegen ansteckenden tödlichen Krankheiten wie Katzen-AIDS (FIV), Katzenleukämie (FeLV) oder Bauchfellentzündung (FIP).

Opfer von Menschen und Natur
Immer wieder werden schlimme Fälle von Tierquälerei bekannt. Katzen werden zu Tode geschlagen, man schießt auf sie, zündet sie an oder man wirft sogar mit Dartpfeilen nach der Katze. Diese Beispiele sind nur einige von vielen dafür, wie wilde Katzen in freier Natur verletzt werden oder zu Tode kommen können. 

Katzen, die von keinem Tierarzt behandelt oder von einem Menschen umsorgt werden, sterben häufig sogar an leicht zu behandelnden Krankheiten. Kleine Schnitte oder Verletzungen werden schnell zu großen Infektionen und Abszessen. Unbehandelte Atemwegsinfektionen können die Augen und Nasen von Katzen so verkleben lassen, dass sie kaum noch sehen oder atmen können. Oft macht der Schmerz und das Jucken von Ohrmilben und damit verbundene Infektionen die Katzen so wahnsinnig, dass sie sich die Ohren blutig kratzen. Andere sterben an Blutverlust oder Blutarmut, da sie Würmer oder Flöhe haben. Harnwegsinfektionen, die häufig zu Urinstau bei Katern führen können, führen zu einem langsamen und extrem schmerzhaften Tod, wenn sie unbehandelt bleiben. 

Verwilderte Katzen stellen außerdem eine Gefahr für die Natur dar. So kann eine hohe Katzendichte in städtischen und dörflichen Randbereichen bei bestandsgefährdeten Vogelarten wie der bodenbrütenden Feldlerche entscheidend zum Erlöschen lokaler Populationen beitragen (2)

Füttern allein hilft nichts
Viele Menschen, die verwilderte Katzen entdecken, fangen an, sie zu füttern. Doch das allein kann die Situation genau genommen noch verschlimmern. Das Füttern erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eine Katze wieder Junge bekommt, die dann ebenfalls leidvolles Leben und einen schmerzhaften Tod ertragen müssen. Um das Leid zu beenden, müssen diese Katzen von der Straße geholt und kastriert werden. Die Tiere sollten nur gefüttert werden, um sie daran zu gewöhnen, zu einer bestimmten Zeit, an einem bestimmten Ort zu essen, so dass man sie dann einfangen kann. 

Das Einfangen
Holen Sie sich eine Genehmigung von dem Besitzer des Grundstücks, auf dem die Katzen leben, bevor Sie die Fallen aufstellen. Tragen Sie dicke Handschuhe – der Umgang mit verwilderten Katzen kann für Mensch und Tier gefährlich werden. Seien Sie vorsichtig: Selbst die Fallen, bei denen die Katzen nur in eine Box gesperrt werden, können den Tieren, die niemals zuvor eingesperrt waren, höllische Angst machen. 

Legen Sie den Boden der Falle mit einem Stück Stoff, einer Zeitung oder einem alten Handtuch aus. Das wird den Sprungfeder-Mechanismus nicht beeinflussen und gewährt den Tieren wenigstens etwas Behaglichkeit. Verwenden Sie das gleiche Stück Stoff oder das gleiche Handtuch kein zweites Mal, ohne es heiß gewaschen zu haben – Katzen haben einen sehr feinen Geruchssinn. 

Lassen Sie eine gespannte Falle niemals – auch nicht für einige Minuten – unbeobachtet. Während Sie weg sind, könnte alles Mögliche passieren. Präparieren Sie die Falle und entfernen Sie sich, aber bleiben Sie in Sichtweite. Dann brauchen Sie Geduld. Planen Sie das Aufstellen der Fallen nur dann, wenn Sie auch genügend Zeit haben, um vor Ort zu bleiben. Vermeiden Sie heißes oder sehr schlechtes Wetter. Die meisten Katzen sind früh am Morgen oder spät am Abend unterwegs. 

Stellen Sie die Falle auf festem und flachem Untergrund auf, so dass sie bei Berührung nicht wackelt. Stellen Sie die Falle so auf, dass die darin gefangene Katze Ihr Auto, Sie oder jede andere potentielle Gefahr nicht sehen kann. Legen Sie eine Futterspur, die mit einem großen Stück Futter in der Falle endet, aus. Benutzen Sie geruchsintensives Dosenfutter als Köder und platzieren Sie es auf einem Pappteller oder einem Stück Zeitung. Stellen Sie keine Schüsseln oder Dosen in die Falle. Wenn die Tiere in die Falle gehen, springen sie vielleicht panikartig hin und her und eine Dose oder Schale könnte so Verletzungen verursachen. 

Bedecken Sie die Falle mit einem Handtuch oder einer Decke (wenn es kalt draußen ist) oder mit einem Bettlaken (bei heißen Temperaturen), sobald das Tier darin ist. Gefangene Tiere beruhigen sich schneller, wenn die Falle zugedeckt ist. Tragen Sie die Falle vorsichtig zu Ihrem Fahrzeug. Die Katze wird Angst haben, seien Sie sich also bewusst, das die kleinste Bewegung und das leiseste Geräusch noch mehr Stress auslösen kann. Schließen Sie die Türen sanft und benutzen Sie immer ein Fahrzeug – selbst dann, wenn das Tier, das Sie einfangen möchten, nur ein Stück weit entfernt lebt. Mit einer wilden Katze in der Falle, kann selbst eine kurze Strecke zu Fuß Probleme bereiten. 

Überlegen Sie sich vorher, wo Sie die Katze nach dem Einfangen hinbringen werden. Gehen Sie nicht davon aus, unangekündigt angenommen zu werden. Wenn Sie die Katze bei sich aufnehmen möchten, bringen Sie sie am besten sofort zu einem Tierarzt, wo sie kastriert, geimpft, auf Leukämie und Katzen-Aids getestet und gegen Würmer und Flöhe behandelt werden kann. Wählen Sie den Tierarzttermin im Vorfeld so aus, dass die Katze nur eine kurze Verweildauer in der Box hat. Lassen Sie verwilderte Katzen niemals einfach im Haus frei – sie könnten tagelang verschwinden und es wird wahrscheinlich schwer werden, sie wieder einzufangen, um sie zum Tierarzt oder in ein Tierheim zu bringen. 

Bringen Sie die Katze nach dem Tierarztbesuch an einen ruhigen Ort, abseits von anderen Tieren. Sie sollte dort ein bis zwei Wochen bleiben und kann sich so von der Operation erholen und an die neue Umgebung gewöhnen. Wenn sich die Katze erholt hat, können Sie sie ins Haus entlassen; es kann jedoch Monate (oder sogar Jahre) der Geduld in Anspruch nehmen, bis das Tier Ihnen vertraut. Lassen Sie verwilderte Katzen niemals nach draußen, nicht einmal, wenn sie schon sehr lange bei Ihnen gelebt haben. Sie sind sehr schreckhaft und flüchten sich an einen Ort, von dem aus sie nicht mehr zurückfinden. Achten Sie stets auf geschlossene Fenster und Türen. Vorsicht vor gekippten Fenstern, sie werden rasch zur tödlichen Falle für Ihre Katze.

Betreute Futterplätze
Es wird nicht immer möglich sein, ein gutes Zuhause für eine verwilderte Katze zu finden. Wenn sich Tiere in einer Umgebung angesiedelt haben, die für sie keine Gefahr darstellt (Straßenverkehr, Jäger etc.) dann ist es durchaus möglich, sie kastriert dorthin wieder zurückzubringen und einen betreuten Futterplatz einzurichten. Oftmals finden sich zuverlässige Gleichgesinnte die mithelfen, die kastrierten Tiere zu versorgen.

Wenn Sie sich einem Rudel verwilderter Katzen annehmen, ist es wichtig, dass Sie alle Tiere der Kolonie einfangen, kastrieren und gegen Tollwut impfen lassen und ihnen eine hygienische Futterstation mit frischem Wasser und Futter bereitstellen. Sie müssen Ihnen einen Unterschlupf bieten, sie im Falle einer Krankheit oder Verletzung behandeln und sich mit Nachbarn und Grundstücksbesitzern einigen. Eine gut geführte Gruppe verwilderter Katzen ist gesund und stabil, d.h. es werden keine weiteren Jungen geboren. 

Gesundheit
Suchen Sie nach einem vertrauenswürdigen und flexiblen Tierarzt – verwilderte Katzen halten oft keine Termine ein! Denken Sie an all die Kosten, die auf Sie zukommen werden: Kastrationen (je nach Geschlecht der Katze unterschiedlich), Untersuchungen, Ohren säubern, Tollwutimpfungen, Entwurmung und Flohkontrolle. Sie können die Kosten an der Anzahl der zu behandelnden Tiere absehen. Sie müssen unbedingt in der Lage sein, diese Kosten tragen zu können und auf zusätzliche Ausgaben bei Krankheiten oder Verletzungen vorbereitet sein. Fragen Sie nach einem Katzenschutzverein oder Tierheim in Ihrer Umgebung. In der Regel sind die Vereine dringend auf Aktive angewiesen und sie werden sehr froh sein, einen neuen Mitstreiter für die Katzen zu haben und dann auch (meistens zumindest) die Kosten übernehmen.

Sollten Sie feststellen, dass sich das Verhalten oder die Essgewohnheiten einer Katze verändern, sie glasige Augen, stumpfes Fell, Ausfluss aus Nase oder Augen hat oder lethargisch ist, müssen Sie die Katze erneut einfangen und zum Tierarzt bringen, da all diese Anzeichen auf eine Krankheit hindeuten können. Es kann hilfreich sein, schon vorher mit Ihrem Tierarzt einen Plan auszuarbeiten, um Antibiotika für leichtere Gesundheitsprobleme parat zu haben. 

Denken Sie an die Organisation! Führen Sie tierärztliche Aufzeichnungen für jede Katze. Wenn das Tier während der Kastration unter Narkose steht, soll ihr Tierarzt das Tier gleich kennzeichnen (z.B: in manchen Gegenden wird ein klein wenig der linken Ohrspitze entfernt). So können Sie die Tiere identifizieren, die bereits kastriert und gegen Tollwut geimpft sind. Auch das Einpflanzen von Mikrochips ist ein sicherer und effektiver Weg, um eine verloren gegangene Katze zurückzubekommen. 

Futter und Wasser 
Finden Sie einen trockenen, geschützten Ort, um die Katzen zu füttern oder bauen Sie eine Futterstation (die kann schlichtweg eine Überdachung aus einem großen Mülltonnendeckel auf vier Pfählen sein). Errichten Sie die Futterstation ein Stück entfernt von den Schlaf- und Einfangplätzen. Füttern Sie täglich ca. 170 g Dosenfutter und ca. 60 g Trockenfutter pro Katze. Sollte das Futter bereits nach 15 Minuten verschwunden sein, müssen Sie die Ration vielleicht erhöhen. Wenn nach einer Stunde immer noch Futter übrig ist, füttern Sie weniger. Um Insekten im Zaum zu halten, bepinseln Sie den Rand der Futterschüssel mit Salatöl. Entfernen Sie übrig gebliebenes Futter und säubern Sie die Station täglich, um keine anderen Tiere anzulocken und Nachbarn nicht zu verärgern. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Futterstation täglich zu besuchen, kaufen Sie Futterautomaten. 

Es sollte immer frisches Wasser zur Verfügung stehen. Manche Katzen trinken nicht in der Nähe ihres Futters, halten Sie also Abstand. Sollte es sehr kalt sein, stellen Sie die Schüsseln in die Sonne, so dass sie nicht einfrieren. 

Unterschlupf
Wenn die Tiere nicht bereits in einem verlassenen Gebäude, einem Schuppen oder anderem Haus wohnen, müssen Sie einen geschützten Ort anbieten, wo sie Nässe, Kälte etc. entkommen können. Bauen Sie ein schlichtes Häuschen oder setzen Sie eine Anzeige nach gebrauchten Hundehütten in die Zeitung. Diese können leicht umfunktioniert werden, indem die Eingänge in eine katzengerechte Größe verändert werden und zusätzliche Isolierung angebracht wird. Der Unterschlupf muss wasserdicht, winddicht (in kälteren Regionen) und nicht direkt auf dem Boden stehend sein. Benutzen Sie Stroh oder ungiftige Massivholzspäne als Einlage – verwenden Sie keine Teppiche oder Decken, da diese lang feucht bleiben. Wechseln Sie das Einstreu zwei Mal jährlich und besprühen Sie die Oberflächen des Unterschlupfes mit einem ungiftigen Flohschutzmittel (hier finden Sie unser Faktenblatt zur sicheren Flohkontrolle) 

Seien Sie ein guter Nachbar
Informieren Sie die Anwohner über Ihr Vorhaben. Schreiben Sie an die örtliche Zeitung oder gehen Sie von Tür zu Tür. Sie sollten immer zur Verfügung stehen, sollten Probleme, Fragen, Krankheiten oder Unfälle auftreten. Bauen Sie ein riesiges Katzenklo mit hölzernem Rand, gefüllt mit Sand, dass Sie an einem geschützten Ort aufstellen, um die Katzen davon abzuhalten, sich in den Gärten oder Sandkästen der Nachbarn zu erleichtern. Stellen Sie das Katzenklo fernab von geschäftigen Gegenden, der Futterstation und den Schlafplätzen der Katzen auf. Säubern Sie das Katzenklo täglich. 

Die Fallen
Fragen Sie in Ihrem örtlichen Tierheim oder einem Katzenschutzverein in Ihrer Umgebung nach geeigneten Fallen. Häufig stellen diese Einrichtungen selbst Fallen auf und freuen sich über jede Unterstützung. Auch werden Sie zahlreiche weitere Tipps geben können.

Quellen:
1) Naturschutz heute, Ausgabe 2/06
2) ebenda